AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Teilnahme an den Veranstaltungen von Mantrailing Graz.
§1 Anmeldung und Stornierung
1.1 Sobald Sie sich telefonisch, per Email oder Online zu einem Training angemeldet haben, ist dieser Termin verbindlich für Sie gebucht. Sie können den Termin kostenfrei stornieren, spätestens jedoch 2 Tage (48 Stunden) vor Beginn des Trainings. Bitte beachten Sie, dass bei einer Absage zu einem späteren Zeitpunkt der volle Preis verrechnet wird.
Bei Events und Seminaren ist eine Stornierung bis spätestens zwei Wochen vorher ohne Stornogebühr möglich.
Kurstermine sind nach Beginn des Kurses nicht mehr stornierbar.
1.2 Bei Anmeldung zu einem Trainingstermin erhalten Sie keine automatische Rechnung. Die Rechnung erhalten Sie dann per E-Mail oder auf Wunsch persönlich bei der nächsten Trainingseinheit.
1.3 Nach dem Kauf eines Blocks, erhält der Kunde/ die Kundin vom Trainer/ von der Trainerin pro gekaufter Einheit eine Blockkarte. Bei jeder offenen Trainingseinheit, bei der der Kunde/ die Kundin teilnimmt, muss eine Blockkarte beim Trainer abgegeben werden. Blockkarten können bei Verlust NICHT ersetzt werden.
1.4 Die Bezahlung hat vor Beginn der ersten Trainingseinheit zu erfolgen, spätestens jedoch 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung. Wird der Rechnungsbetrag nicht bezahlt, sind wir nicht dazu verpflichtet weitere Leistungen zu erbringen.
1.5 Sollte ein Training abgesagt werden, wird dies auf der Website bekannt gegeben bzw. werden die Teilnehmer / die Teilnehmerinnen per SMS oder Anruf informiert. Die Trainingseinheit kann dann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Aus diesem Grund sind die Teilnehmer / die Teilnehmerinnen verpflichtet ihre Telefonnummer in den Benutzerdaten aktuell zu halten.
§2 Haftung
2.1 Die Teilnahme an den Trainingseinheiten erfolgt auf eigene Gefahr für die Hunde und deren Halter/Halterinnen. Der Trainer/ die Trainerin ist weder für Unfälle des Hundeführers/ der Hundeführerin noch des Hundes verantwortlich.
2.2 Das Verhalten während des Trainings bleibt in der Eigenverantwortung der Teilnehmenden, der Trainer/ die Trainerin kann nicht für das Verhalten der Teilnehmenden haftbar gemacht werden. Insbesondere betrifft das auch das unbefugte Betreten von fremden Grundstücken, das widerrechtliche Abstellen von PKWs und sämtliche durch Hund oder Hundehalter/ Hundehalterin verursachten Schäden.
2.3 Mitgebrachte Begleitpersonen werden über die AGBs in Kenntnis gesetzt. Für Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren haften die Eltern.
2.4 Der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ist in Österreich in den Bundesländern Oberösterreich, Wien, Salzburg, Steiermark (seit 1.1.2013) und Tirol verpflichtend. Der Hundehalter/ die Hundehalterin haftet für alle während des Trainings verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschaden, die von ihm/ ihr oder seinem/ihrem Hund verursacht werden.
2.5 Beim Training handelt es sich um Unterricht. Die Aufsicht der Hunde wird von den Trainern/ den Trainerinnen nicht übernommen. Der Hundehalter/ die Hundehalterin bleibt für den Umgang und das Verhalten seines Hundes selbst verantwortlich.
§3 Tierschutz und Verhaltenskodex
3.1 Das Verwenden von jeglichen gesetzlich verbotenen tierschutzrelevanten Hilfs- oder Ausbildungsmitteln ist strikt untersagt, führt zum sofortigen Ausschluss und wird bei der Behörde angezeigt.
3.2 Das Wohl der Hunde steht für uns an allererster Stelle, wir behalten uns vor das Training abzubrechen, wenn der Hund Anzeichen von Müdigkeit oder Überforderung zeigt. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr ist in diesem Fall nicht möglich.
3.3 Die Trainer/ die Trainerinnnen halten sich streng an die tierschutzrechtlichen Vorschriften und erwarten dies auch von den teilnehmenden Hundehaltern/ Hundehalterinnen. Sie behalten sich ebenso das Recht vor, das Training abzubrechen, wenn der Hundehalter/ die Hundehalterin grob fahrlässig handelt oder den Hund ungerecht behandelt. Eine Rückerstattung der Teilnehmergebühr ist nicht möglich.
3.4 Der Hundehalter/ die Hundehalterin ist dafür verantwortlich, dass es seinem/ihrem Hund auch während der Wartezeit im Auto gut geht. Bei sommerlichen Temperaturen bleibt immer mindestens einer der Teilnehmenden bei den Autos. Insbesondere für einen Schattenparkplatz, ausreichende Belüftung und Trinkwasser ist zu sorgen.
3.5 Der Hundehalter/ die Hundehalterin ist verpflichtet, den Trainer/ die Trainerin wahrheitsgemäß über Verhaltensauffälligkeiten, gesteigerte Aggressivität oder übermäßig ängstliches Verhalten zu informieren. Übermäßig aggressive Hunde müssen im Training mit Maulkorb geführt werden.
3.6 Der Hundehalter/ die Hundehalterin ist verpflichtet, den Trainer/ die Trainerin über Krankheiten und Läufigkeiten des Hundes zu informieren. Der Hundehalter/ die Hundehalterin versichert, dass der teilnehmende Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist.
3.7 Die Hunde haben während des Trainings keinen Kontakt untereinander. Ein Kontakt mit Fremdhunden ist grundsätzlich während des Trainings nicht erwünscht und erfolgt auf eigenes Risiko der Hundehalter/ der Hundehalterin Der Trainer/ die Trainerin kann nicht für Schäden die durch Hundekontakt entstehen haftbar gemacht werden.
§4 Urheberschutz
4.1 Während des Trainings dürfen, außer von durch den Trainer/ die Trainerin beauftragte Personen, keinerlei Foto- oder Videoaufzeichnungen getätigt werden.
4.2 Fotos oder Videos, die von durch den Trainer/ die Trainerin beauftragte Personen während des Trainings von den Hundehaltern/ den Hundehalterinnen und deren Hunden gemacht werden, dürfen unentgeltlich zu Werbe- und Lehrzwecken verwendet werden. Sollte dies nicht erwünscht sein, geben Sie dies bitte per E-Mail bekannt.
$5 Datenschutz
Unsere Datenschutzbestimmungen